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Die Urteils-Meldungen, die im Ticker erscheinen, wurden vom Pressereferat der Deutschen Anwaltshotline verfasst
und konzentrieren sich auf die Kernaussagen der Urteile. Ziel ist es, das teilweise für
Laien schwer verständliche Juristendeutsch in eine verbrauchernahe Sprache zu verwandeln.
Aber auch für Juristen ist der Jura-Ticker eine wertvolle Quelle: In jeder Meldung ist das vollständige Aktenzeichen
des Urteils angegeben, so dass sich das komplette Urteil leicht ermitteln lässt.
Die Recherche, Auswahl und Überarbeitung der Urteile wird vom Pressereferat für die Redaktionen von Printmedien
in ganz Deutschland geleistet.
Um jedoch auch Verbrauchern im Internet Zugang zu diesen interessanten Urteilen zu gewähren, wurde der
Jura-Ticker entwickelt.
Deshalb haben sich die Initiatoren entschlossen, den Jura-Ticker kostenfrei anzubieten:
Sowohl die Einbindung in Ihren Internet-Auftritt als auch die fortlaufenden Nutzung des Tickers ist völlig kostenlos.
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